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Wesentliche Änderungen im 4. Buch des UGB auf einen Blick!
HGB/4. Buch UGB im Vergleich
Mit tritt das Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft und reformiert das österreichische Handelsrecht. Das UGB wird im 4. Buch (§§ 343-454 UGB) die "unternehmensbezogenen Geschäfte" reglementieren. Die Änderungen im 4. Buch sind von großer Zahl. Dies ist insbesondere auf die Aufhebung der Vierten Einführungsverordnung zum HGB zurückzuführen. Die Bestimmungen der Vierten Einführungsverordnung wurden teilweise ersatzlos gestrichen und teilweise in das ABGB bzw. UGB integriert.
Im Folgenden sind die wichtigsten Neuerungen des 4. Buches des UGB gegenüber dem HGB vergleichend gegenübergestellt und sollen dem Praktiker als Checkliste für die rasche Handhabe in der Praxis zweckdienlich zur Verfügung stehen:
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Titel 4. Buch HGB: Handelsgeschäfte | Titel 4. Buch UGB: Unternehmensbezogene Geschäfte |
Handelsgeschäfte: Rechtsgrundlage: § 343 (1) HGB Definition: Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. | Unternehmensbezogene Geschäfte: Rechtsgrundlage: § 343 (2) UGB Definition: Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören. |
Anwendungsbereich: Rechtsgrundlage: §§ 1/2/3/5/6 HGB Inhalt: Kaufleute (Vollkaufleute, teilweise Minderkaufleute); auch Nichtkaufleute bei einseitigen Handelsg... |