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Auswärtige Berufsausbildung von Kindern - Studienwechsel
Beurteilungskriterien für die Gewährung des Pauschbetrags gem. § 34 Abs. 8 EStG
Der UFS hat am zur Frage der auswärtigen Berufsausbildung von Kindern (§ 34 Abs. 8 EStG) im Zusammenhang mit dem Wechsel des Studiums Stellung genommen. Diese Entscheidung soll im Folgenden, soweit sie den Pauschbetrag gem. § 34 Abs. 8 EStG betrifft, dargestellt werden und der Frage nachgegangen werden, ob und unter welchen Voraussetzungen nach einem Studienwechsel weiterhin der Pauschbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG in Anspruch genommen werden kann.
I. Entscheidung
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Tochter der Berufungswerberin (Bw.) habe zunächst sechs Jahre lang erfolgreich Musik studiert. Aus psychologischen Gründen habe sie das Studium wechseln müssen. Sie habe auch psychologische Hilfe in Anspruch genommen. Seither studiere sie erfolgreich Medizin. Sie liege mit diesem Studium im Zeitplan. Die Eltern seien zwangsläufig dazu verpflichtet, ihre Tochter zu unterstützen.
Das Finanzamt hat neben als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten tatsächlichen Aufwendungen auch den beantragten Pauschbetrag gem. § 34 Abs. 8 EStG für die auswärtige Berufsausbildung der Tochter nicht anerkannt. Die tatsächlichen Aufwendungen wurden gemäß § 34 Abs. 7 EStG i. S. d. h. L. und Rsp. deshalb nicht anerkannt, weil diese Unterhaltsleistungen darstellen würd...