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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 164
Gesamtbetrag der Einkünfte - Veranlagungsfreibetrag
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S. S 164Gesamtbetrag der Einkünfte Hier können Sie (müssen aber nicht) den Gesamtbetrag der Einkünfte einsetzen. Positive Einkünfte sind zu addieren, Verluste sind abzuziehen. Für das Veranlagungsverfahren spielt es keine Rolle, ob Sie diese Zeile ausfüllen oder nicht. Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die Einkünfte und druckt Ihren Einkommensteuerbescheid aus aufgrund der Angaben, die Sie in der Einkommensteuererklärung an den Stellen, die eine Kennzahl haben, machen, und allenfalls aufgrund der Angaben in den Lohnzetteln, welche die Finanzverwaltung von den Arbeitgebern erhalten hat. Trotzdem sollten Sie die Summe berechnen und einsetzen, damit Sie den Einkommensteuerbescheid leicht überprüfen können. Veranlagungsfreibetrag Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, ist von den anderen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 € abzuziehen. Der Freibetrag vermindert sich um jenen Betrag, um den die anderen Einkünfte 730 € übersteigen. Wenn der Saldo der Einkünfte, die Sie neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit hatten, zwischen 730 € und 1.460 € bleibt, kommt es zu einer Ermäßigung der steuerpflichtigen Einkünfte; wenn die nicht lohnsteuerpflich... |