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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 156

EU-Quellensteuer

EU-Quellensteuer (Kennzahl 799)


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Seit dem besteht die Verpflichtung zur Einbehaltung einer EU-Quellensteuer. Diese ist von Zinsen einzubehalten, die in einem anderen Staat bezogen werden, der hinsichtlich dieser Erträge nicht zum Informationsaustausch (Mitteilung an die Steuerverwaltung des Ansässigkeitsstaates des Anlegers) verpflichtet ist. Dies betrifft die Schweiz, Liechtenstein, Belgien, Monaco, San Marino und Andorra. Die EU-Quellensteuer beträgt 15% und ist bei Erklärung der Einkünfte auf die österreichischen Einkommensteuer anzurechnen.

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