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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 155
Kapitalertragsteuer auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge
Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. S 155Kapitalertragsteuer auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge (Kennzahl 364) Bei dieser Kennziffer ist nur jene Kapitalertragsteuer anzusetzen, die auf endbesteuerte Kapitalerträge wie Zinsen aus Einlagen und Anleihen und aus Dividenden (Halbsatz) entfällt. Eine Eintragung ist nur dann vorzunehmen, wenn auch die entsprechenden Einkünfte angegeben werden, damit diese zum vollen bzw. halben Steuersatz veranlagt werden. | 45 |