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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 142

Verteilung von Einkünften auf die beiden Vorjahre


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Verteilung von Einkünften auf die beiden Vorjahre (Kennzahl 325)
Im Jahr 2005 kann zwecks Progressionsausgleiches der Antrag gestellt werden, dass die 2005 bezogenen positiven Einkünfte aus einer künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit auf das Jahr 2005 und die beiden vorangegangenen Jahre 2003 und 2004 verteilt werden. Dadurch sollen Einkünfte von selbständigen Künstlern und Schriftstellern, die schwerpunktmäßig erst bei Fertigstellung eines Werkes anfallen, progressionsmildernd verteilt werden können (§ 37 Abs. 9 EStG). Der Antrag kann nicht widerrufen werden. Damit verbunden ist automatisch eine Wiederaufnahme der Veranlagung der letzten beiden Jahre. Siehe dazu den Artikel von Gerhard Kohler in SWK-Heft 20/21/2000, Seite S 525.
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