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Ausländische Kapitalerträge
Ausländische
Kapitalerträge (Kennzahlen 781/783/785)
Die
Kennzahlen 781/783/785 sind auszufüllen, wenn ausländische betriebliche
Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz von
25% besteuert werden sollen. Sofern derartige
Kapitalerträge in den "übrigen Betriebseinnahmen" (Kennzahl 9090 des Formulars E 1a)
enthalten sind, sind sie in der Beilage E 1a über die Kennzahl 9290 auszuscheiden und im
Fall der Besteuerung mit 25% unter den Kennzahlen 781/783/785 anzusetzen. Bitte beachten
Sie, dass in diesem Fall auch sämtliche privaten in- und ausländischen Kapitalerträge
und Substanzgewinne aus Investmentfonds endbesteuert belassen bzw. mit 25% besteuert
werden müssen (nur Eintragung in den Kennzahlen 754 sowie 409).
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Die auf ausländische betriebliche Kapitalerträge allenfalls
entfallende Quellensteuer ist unter Kennzahl 757 einzutragen. Eine anrechenbare
EU-Quellensteuer ist unter der Kennzahl 799 einzutragen. |
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