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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 241
Sonstige Berichtigungen
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Sonstige Berichtigungen (Kennzahl 090) Die "Erläuterungen" führen dazu aus: • "Diese Zeile steht für sonstige Berichtigungen zur Verfügung." • Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 16: "Beispielsweise sind hier Entgeltsberichtigungen betreffend Umsätze vorangegangener Veranlagungszeiträume zu erfassen, wobei der Steuerbetrag (und nicht die Bemessungsgrundlage) einzutragen S. S 242ist. Entgeltsberichtigungen betreffend Umsätze des laufenden Veranlagungszeitraumes sind bereits unter der Kennzahl 000 zu berücksichtigen." • Gutschrift durch Steuerfreiheit vorjähriger Ausfuhrumsätze: "Hier sind die Gutschriften einzutragen, die sich in den Fällen des § 7 Abs. 4 zweiter Unterabsatz durch die Steuerfreiheit für (zunächst versteuerte) Ausfuhrumsätze vorangegangener Veranlagungszeiträume ergeben, wenn der Ausfuhrnachweis erst im laufenden Veranlagungszeitraum eingelangt ist." | 39 |