Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Welche Einkünfte sind anzugeben?
Seite 2 der
Einkommensteuererklärung
Welche Einkünfte sind
anzugeben?
Steuerpflichtige Einkünfte sind:
a) bei Land-
und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und Gewerbebetrieb der
Gewinn (siehe Abschnitt "Wie der Gewinn ermittelt
wird", Seite S 97 ff.);
b) bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit,
Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und bei sonstigen Einkünften der
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.
Die Bestimmungen über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (einschließlich der
Bestimmungen über die Möglichkeit der Nettoverrechnung der Umsatzsteuer sowie der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von geringwertigen Wirtschaftsgütern) gelten
sinngemäß für die Einnahmen und Werbungskosten. Bei der Berechnung des Überschusses sind
nur die Einnahmen anzusetzen, die im Jahre 2005 tatsächlich
zugeflossen sind. Ein Betrag ist dann zugeflossen,
wenn Sie über diesen Betrag verfügen konnten. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und
Ausgaben werden bei dem Jahr verrechnet, zu dem sie...