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Organgesellschaften
Organgesellschaften
In dieser
Spalte ist anzukreuzen, ob zum Unternehmen auch Organgesellschaften (das sind
Gesellschaften, die derart in das Unternehmen eingegliedert sind, dass ihre Umsätze bei
dem Organträger erklärt werden) gehören. Wird diese Frage bejaht, dann ist die Anzahl
der Organgesellschaften einzutragen.
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Für den Bereich der Umsatzsteuer gibt es nach wie vor die
Zusammenfassung der Umsätze der Organtöchter beim Organträger nach § 2 Abs. 2
UStG. Die für den Bereich der Körperschaftsteuer geltende Gruppenbesteuerung (die
bei der Körperschaftsteuer ab 2005 Organverhältnisse abgelöste) hat für die
Umsatzsteuer, wenn nicht die eigenen Voraussetzungen einer Organtochter vorliegen,
keine Bedeutung. |
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