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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 214

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung

Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung
Die Versicherung, dass alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht worden sind, wird in der Ich-Form verlangt. Das ist bei einer Körperschaft zwar unerwartet, aber richtig, weil im Falle von unrichtigen Angaben im Finanzstrafverfahren nur natürliche Personen zur Verantwortung gezogen werden können. Derjenige, der namens der Körperschaft die Unterschrift leistet, ist in erster Linie für die Richtigkeit und Vollständigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.
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Körperschaftsteuersatz


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Die Körperschaftsteuer beträgt ab 2005 allgemein 25% des steuerpflichtigen Gewinnes.

Der Körperschaftsteuersatz für ausländische Sparbuch- und Wertpapierzinsen, die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts und steuerbefreiten Körperschaften zufließen und keiner inländischen Abzugssteuer unterliegen, beträgt 12,5% (§ 22 Abs. 2 KStG).
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Mindest-Körperschaftsteuer
Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt jährlich (§ 24 Abs. 4 KStG):
• 1.092 € für Gründungsfälle,
• 1.750 € für alle GmbHs (vgl. § 6 GmbH-Gesetz),
• 3.500 € ...

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