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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 209

Unternehmensgruppe

S. S 209Unternehmensgruppe


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Hier ist die Stellung der Körperschaft in einer Unternehmensgruppe im Sinne des § 9 KStG 1988 idgF anzugeben. Es sind auch Doppelnennungen möglich. So kann eine Gruppenträger-Körperschaft oder ein Gruppenmitglied auch Mitbeteiligter einer Beteiligungsgemeinschaft sein.

Die Gruppenbesteuerung, nach der die Gewinne und Verluste sämtlicher Gruppenmitglieder beim Gruppenträger gemeinsam versteuert werden, löst ab 2005 die Organschaftsregelung ab. Wird von der neuen Gruppenbesteuerung Gebrauch gemacht, dann ist ein vom Gruppenträger und allen Gruppenmitgliedern unterzeichneter Gruppenantrag beim Finanzamt einzureichen.
Zur Gruppenbesteuerung siehe den Übersichtsartikel von Herbert Grünberger (in SWK-Heft 11/2005, Seite S 383). Zum Vergleich mit der Organschaft siehe Beitrag von Erich Wolf (in SWK-Heft 29/2005, Seite S 834).
Zur neuen Gruppenbesteuerung ab 2005 siehe auch den Übersichtsartikel von Michael Tissot in SWK-Heft 8/2004, Seite S 306, sowie von Markus Christoph Stefaner in SWK-Heft 8/2004, Seite S 31...

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