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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 132
Bezüge der UNO, UNIDO etc.
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Ab 2005 sind Einkünfte die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungens steuerfrei sind (z. B. Bezüge der UNO, UNIDO etc.) gesondert anzugeben. | 6 |