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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 193
Buchwert abgegangener Anlagen
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Buchwert abgegangener Anlagen (Kennzahl 9210) Hier sind die Summe der Buchwerte von im Wirtschaftsjahr abgegangenen Anlagen, ausgenommen Finanzanlagen, einzutragen. Außerplanmäßige bzw. außerordentliche Abschreibungen (z. B. infolge Zerstörung eines Anlagegutes, vgl. § 8 Abs. 4) sind in Kennzahl 9130 einzutragen. | B26 |