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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 189
Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte E 1a für 2005
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S. S 189 S. S 190Beilage zur Einkommensteuererklärung für betriebliche Einkünfte E 1a für 2005 Die Beilage E 1a zur Einkommensteuererklärung ist von Einzelunternehmern für die Gewinnermittlung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), selbständiger Arbeit (§ 22) oder Gewerbebetrieb (§ 23) zwecks einer automatischen Risikoanalyse (Prüfungsauswahl) auszufüllen. Gerade bei der erstmaligen Einreichung einer elektronischen Steuererklärung kann es (sowohl auf Seiten des Steuerpflichtigen als auch auf Seiten des Systems) zu Fehlern kommen, die rechtzeitig zu korrigieren sind. Der Finanzausschuss hat hierzu festgestellt, dass Fehler beim Ausfüllen der Felder für die Risikoanalyse (Beilage zur Steuererklärung) nicht streng sanktioniert werden dürfen. Im Folgenden werden nur die Eintragungen behandelt, die von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern vorzunehmen sind. Die Beilage E 1a ist nicht zu verwenden: • Bei Inanspruchnahme einer land- und forstwirtschaftlichen (Teil- und/oder Voll-) Pauschalierung als Einzelunternehmer. In derartigen Fällen ist die Beilage E 1c zu verwenden. Steuerpflichtige, die als Beteiligte land- und forstwirtschaftliche Einkünfte unter Inanspruchnahme einer land- und forstwir... |