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SWK 4, 5. Februar 2006, Seite S 187

Die Berechnung der Einkommensteuer

S. S 187Die Berechnung der Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der "Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die Einkommensteuer beträgt jährlich:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Einkommen von
Einkommensteuer
Steuersatz
10.000 Euro und darunter
0 Euro
0%
25.000 Euro
5.750 Euro
23%
51.000 Euro
17.085 Euro
33,5%

Für Einkommensteile über 51.000 Euro beträgt der Steuersatz 50%.
Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen über 10.000 € nach folgender Formel zu berechnen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Einkommen
Einkommensteuer in Euro
über 10.000 Euro bis 25.000 Euro
(Einkommen − 10.000) (x) 5.750
15.000
über 25.000 Euro bis 51.000 Euro
(Einkommen − 25.000) (x) 11.335
+ 5.750
26.000
über 51.000 Euro
(Einkommen − 51.000) (x) 0,5 + 17.085

Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und zwar:
1. Alleinverdienerabsetzbetrag oder Alleinerzieherabsetzbetrag 364 €
2. Unterhaltsabsetzbetrag in var...

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