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Die Berechnung der Einkommensteuer
S. S 187Die Berechnung der
Einkommensteuer
Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berechnet die
vorzuschreibende Einkommensteuer. In manchen Fällen ist es für den Laien schwierig bis
unmöglich, die Einkommensteuer selbst richtig zu berechnen, insbesondere wenn der
"Hälfte-Steuersatz" oder ein Progressionsvorbehalt anzuwenden ist.
Die
Einkommensteuer beträgt jährlich:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bei einem Einkommen von | Einkommensteuer | Steuersatz |
10.000 Euro und darunter | 0 Euro | 0% |
25.000 Euro | 5.750 Euro | 23% |
51.000 Euro | 17.085 Euro | 33,5% |
Für Einkommensteile über 51.000 Euro beträgt der Steuersatz
50%.
Nach dem Gesetzestext ist die Einkommensteuer bei einem Einkommen
über 10.000 € nach folgender Formel zu berechnen:
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Einkommen | Einkommensteuer in Euro | |
über 10.000 Euro bis 25.000 Euro | (Einkommen − 10.000) (x) 5.750 | |
15.000 | ||
über 25.000 Euro bis 51.000 Euro | (Einkommen − 25.000) (x) 11.335 | + 5.750 |
26.000 | ||
über 51.000 Euro | (Einkommen − 51.000) (x) 0,5 + 17.085 |
Von dem errechneten Betrag werden die Absetzbeträge abgezogen, und
zwar:
1. Alleinverdienerabsetzbetrag
oder Alleinerzieherabsetzbetrag 364 €
2. Unterhaltsabsetzbetrag in
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