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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite R 38
Gerichtsgebühren
• Bei der Entstehung des Gebührenanspruches auf Grund eines Rekurses an den Obersten Gerichtshof ist allein auf dessen Einbringung abzustellen. - (§ 1 Abs. 1 GGG), (Abweisung)
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