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SWK 14, 10. Mai 2006, Seite R 38
USt: Notrufzentrale
• Umsätze i. Z. m. einer Notrufzentrale fallen nicht unter im § 6 Abs. 1 UStG 1994 normierte Befreiungstatbestände. - (§ 6 Abs. 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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