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ÖBA 7, Juli 2020, Seite 513

Die Klausel-RL kommt auf eine Klausel in einem Hypothekarkreditvertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher zur Anwendung, nach der der anwendbare Zinssatz auf einem in nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Referenzindex beruht, sofern die nationalen Vorschriften weder die verbindliche, noch die dispositive Anwendung dieses Indizes vorsehen

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Richtlinie 93/13/EWG – Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen – Hypothekendarlehensvertrag – Variabler Zinssatz – Auf den Hypothekendarlehen der Sparkassen beruhender Referenzindex – Index, der sich aus einer Rechts- oder Verwaltungsvorschrift ergibt – Einseitige Einführung einer solchen Klausel durch den Gewerbetreibenden – Kontrolle der Transparenzerfordernisse durch den nationalen Richter – Folgen der Feststellung der Missbräuchlichkeit der Klausel

1.

Art 1 Abs 2 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen ist dahin auszulegen, dass die Klausel eines zwischen einem Verbraucher und einem Gewerbetreibenden geschlossenen Hypothekendarlehensvertrags, der zufolge des auf das Darlehen anwendbaren Zinssatzes auf einem der in nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen offiziellen Referenzindizes beruht, die von den Kreditinstituten auf Hypothekendarlehen angewandt werden können, in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fällt, wenn diese Vorschriften weder die unabdingbare Anwendung dieses Index noch seine dispositive Anwendung mangels einer abweichenden Vereinbarung...

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