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Reihenlieferungen: EuGH bestätigt österreichische Verwaltungspraxis
Unterscheidung zwischen ruhender und bewegter Lieferung
Der EuGH hat im Urteil vom , Rs C-245/04, EMAG, die herrschende Lehreund die österreichische Verwaltungspraxisbezüglich des Lieferortes von Reihenlieferungen bestätigt: Führen zwei aufeinander folgende Lieferungen desselben Gegenstands zu einer einzigen innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung dieses Gegenstands, so kann diese Versendung oder Beförderung nur einer der beiden Lieferungen zugeordnet werden. Nur der Ort der Lieferung, die zur innergemeinschaftlichen Versendung oder Beförderung von Gegenständen führt, befindet sich im Mitgliedstaat des Beginns dieser Versendung oder Beförderung. Der Ort der anderen Lieferung befindet sich entweder im Mitgliedstaat des Beginns oder im Mitgliedstaat der Ankunft dieser Versendung oder Beförderung, je nachdem, ob diese Lieferung die erste oder die zweite der beiden aufeinander folgenden Lieferungen ist.
1. Österreichische Verwaltungspraxis zu Reihengeschäften (Rz. 450 UStR)
Nach Rz. 450 UStR gilt es bei Umsatzgeschäften, die von mehreren Unternehmern über denselben Gegenstand abgeschlossen werden und bei denen dieser Gegenstand im Rahmen der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gel...