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Vielflieger und deren steuerliche Sorgen
Die Krux der Ermittlung der Bemessungsgrundlage
Ein Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichtes verursacht erneut eine Diskussion über erworbene Bonusmeilen im Zuge eines Dienstverhältnisses. Im Lichte dieses Urteils erscheint die steuerliche Interpretation eindeutiger zu sein - die Frage der Durchführbarkeit bleibt jedoch weiterhin unbeantwortet. Die Autoren versuchen aufzuzeigen, ob es Parallelen zwischen dem (steuerfreien) Trinkgeld und den (steuerpflichtigen) Bonusmeilen gibt.
1. Das Konzept des Vielfliegerprogrammes
Im Zuge von Vielfliegerprogrammen (bspw. "Miles & More") werden sog. "Bonusmeilen" gesammelt. Teilnahmeberechtigt sind dabei natürliche Personen. Bonusmeilen werden dem jeweiligen Konto gutgeschrieben, wenn das Flugticket auf den Namen des Vielfliegerprogrammteilnehmers lautet. Unerheblich ist, wer das gegenständliche Ticket bezahlt. Bonusmeilen können dabei sowohl in Gegenstände oder auch als Flug oder Upgrade für einen Flug eingelöst werden.
2. Der Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Prinzipiell stellen Geld und geldwerte Vorteile jeder Art aus einem Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar und unterliegen dem Lohnsteuerabzug.
Die erneut aufgeflammte öffentliche Diskussion begründet sich auf ein de...