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Umfang der Leistung
• Bei einem Barbetrieb mit angeschlossenen Separees entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass nach der Kundenerwartung die Leistung des Barbetreibers nicht nur im Getränkeausschank, sondern auch in der Gelegenheit zum Separeebesuch besteht; vom Betreiber eines solchen Lokals wird nach der Verkehrsauffassung in der Regel angenommen, dass er zu diesem Zweck Mädchen "offeriert", welche mit den Barbesuchern die Separees aufsuchten und die sexuellen Wünsche der Gäste erfüllten. - (§ 184 BAO), (Abweisung)
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