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Übernahme der Betriebsräte bei Betriebsübergang im Konkurs
Der OGH hat unlängst zur strittigen Frage Stellung bezogen, ob § 3 Abs. 2 AVRAG - auch wenn man ihn seinem Wortlaut entsprechend auslegt und damit die Anwendbarkeit der Eintrittsautomatik im Falle des Erwerbs im Konkurs generell ausschließt - die von der Rechtsprechung aus § 120 ArbVG abgeleitete betriebsverfassungsrechtliche Eintrittsautomatik bei Betriebsratsmitgliedern verdrängt und dies im Ergebnis verneint: Der automatische Übergang der Arbeitsverhältnisse der Belegschaftsvertreter im Falle der Fortführung des Betriebs durch einen neuen Betriebsinhaber resultiere aus betriebsverfassungsrechtlichen Bestandschutznormen, sodass es nicht angehe, § 3 AVRAG als speziellere Norm zu betrachten, die diese Bestandschutznormen, denen spezielle betriebsverfassungsrechtliche Wertungen des Gesetzgebers zugrunde liegen, verdrängt; zudem könne nicht angenommen werden, dass § 3 AVRAG als Regelung, die den Arbeitnehmern beim Betriebsübergang zusätzliche Rechte eingeräumt hat, schon bestehende Rechte einer bestimmten, für die Arbeitnehmerschaft sehr wesentlichen Arbeitnehmergruppe beseitigen soll ().