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Kein verfassungswidriger Eigentumseingriff durch Änderung des Pensionskassengesetzes
Der VfGH (, G 79/05) teilt die Bedenken, die Novellierung des PKG durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, habe die Rechtsstellung der Kunden von Pensionskassen in verfassungswidriger Weise verschlechtert, nicht und hat einen von 69 Nationalratsabgeordneten gemäß Art. 140 B-VG gestellten Antrag auf Aufhebung des § 2 Abs. 2, 3 und 4 PKG als unbegründet abgewiesen. Die durch den Gesetzgeber für den Fall, dass die versprochene Mindestverzinsung aufgrund der Kapitalmarktentwicklung nicht zustande komme, getroffene Neuregelung bedeute zwar einen Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums, der jedoch - weil im öffentlichen Interesse gelegen und nicht unverhältnismäßig - verfassungsrechtlich zulässig sei, so das Höchstgericht.