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SWK 12, 20. April 2006, Seite T 31

Steuertermine im Mai

Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat März 2006 bzw. für das 1. Viertel 2006;

• Kammerumlage für das 1. Viertel 2006;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat März 2006;

• Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe für den Monat März 2006;

• Werbeabgabe für den Monat März 2006;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 für den Monat März 2006;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 1. Viertel 2006;

• Lohnsteuer für den Monat April 2006;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat April 2006;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat April 2006;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 2006;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 2. Viertel 2006;

• Die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, der Grundbetrag zur Landwirtschaftskammerumlage, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 2. Viertel 2006 bzw. für das Jahr 2006.

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