Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Haftung der Bank wegen Zuordnungsfehlers von Sparbüchern
§§ 21, 31, 40 BWG; § 5, 6 FM-GwG; § 109, 116 StPO
Bei Kleinbetragssparbüchern, die nicht auf den Namen des identifizierten Kunden lauten, haben Banken nicht nur gegenüber den Kunden vertragliche Pflichten Schutz- und Sorgfaltspflichten zu erfüllen, sondern auch gegenüber Personen, die ihre materielle Berechtigung nachweisen oder das Sparbuch unter Nennung des Losungsworts vorweisen.
Setzt die Bank eine Person, die berechtigterweise Behebungen vorgenommen hat, dadurch der Strafverfolgung aus, dass sie aufgrund eines Zuordnungsfehlers einen falschen Kunden als Inhaber des Sparbuchs führt und auf dieser Basis Auskünfte an Strafverfolgungsbehörden erteilt, hat sie Schadenersatz für dadurch entstehende Verteidigungskosten zu leisten die zu einem Freispruch führten.
Aus den Entscheidungsgründen:
J G und sein Bruder gleichen Familiennamens F hatten aus einer Erbschaft jeweils € 35.800 erlangt und legten beide das Ererbte im Jänner 2012 auf Sparbüchern der bekl Bank an. F G eröffnete ein einziges Namens-Kapitalsparbuch; J G eröffnete hingegen drei vinkulierte Kleinbetragssparbücher mit Losungswort, deren Konten auf „J“ lauteten, mit Einlagen jeweils unter € 15.000.
Durch einen ...