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Kurzparkzone Stmk.
• Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und der hg. Rechtsprechung liegt eine ordnungsgemäße Kundmachung einer flächendeckenden Kurzparkzone nur vor, wenn S. R 69an allen Einfahrts- und Ausfahrtsstraßen, auf denen die Kurzparkzone legal erreicht bzw. legal verlassen werden kann, die Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Z 13d und 13e StVO gesetzeskonform angebracht sind. - (§ 2 Stmk Parkgebührengesetz 1979), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Bescheides)
( bis 0193)