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Liebhaberei: Vermietung
• Unter welchen Voraussetzungen bei der Vermietung von privat nutzbarem Wohnraum i. S. d. § 1 Abs. 2 LVO 1993 ("kleine Vermietung") umsatzsteuerlich Liebhaberei anzunehmen ist (vgl. § 2 Abs. 4 und § 6 LVO), beurteilt sich nach den Grundsätzen, wie sie zur Einkommensteuer aufgestellt wurden. Es kommt also darauf an, ob die Vermietung solchen Wohnraumes in der vom Vermieter konkret gewählten Bewirtschaftungsart geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Überschuss zu erwirtschaften. - (§ 1 Abs. 2 LVO 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung oder Verfahrensvorschriften)
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