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Vergnügungssteuer Wien
• Ist für das Ende der Vergnügungssteuer nicht die Abmeldung des Apparates - die eine gesetzmäßige Anmeldung voraussetzt - von Bedeutung, besteht die Verpflichtung zur Entrichtung der Vergnügungssteuer nur für den Zeitraum des Haltens eines Apparates. - (§ 6 Abs. 6 VGSG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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