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SWK 32, 10. November 2006, Seite R 82
Vergnügungssteuer: Abgabenverkürzung
• Eine Abgabenverkürzung nach § 19 Abs. 1 VGSG liegt vor, wenn die Abgabe unter Verletzung einer Anmeldepflicht nicht zu den vorgesehenen Terminen entrichtet wird. - (§ 19 Abs. 1 VGSG), (Abweisung)
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