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Doppelte Haushaltsführung
Doppelte Haushaltsführung (§ 16 EStG)
Der berufliche Veranlassungszusammenhang einer doppelten Haushaltsführung wird nicht allein dadurch beendet, dass der StPfl. seinen Familienwohnsitz innerhalb desselben Ortes verlegt. Auf Grund ehelicher Streitigkeiten zog der StPfl. nämlich aus der ehelichen Wohnung aus und zog in die wenige Straßen entfernte Wohnung seiner Lebensgefährtin. Dies gilt auch für in Trennung befindliche StPfl. (BFH , VI R11/02, in BB 2006, 2060).