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Faxrechnung bis Ende 2007 zum Vorsteuerabzug zugelassen
Mit Information vom hatte das BMF die Möglichkeit, Rechnungen mittels Fax zu übermitteln, unter Bedachtnahme auf Umstellungsschwierigkeiten bis zum Ende des Jahres 2006 verlängert. Da diese Schwierigkeiten in der Umstellung auf die Rechnungslegung mit elektronischer Signatur bei zahlreichen Unternehmern weiterhin bestehen, wurde seitens des BMF verlautet, dass die Möglichkeit, vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungen mittels Fax übermitteln zu können, bis zum Ende des Jahres 2007 verlängert wird und diese Regelung im Zuge des unmittelbar bevorstehenden Wartungserlasses in die Rz. 1564 der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 aufgenommen werden wird.