Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Schenkung: Zustandekommen
• Voraussetzung für das Zustandekommen einer rechtswirksamen Schenkung bzw. freigiebigen Zuwendung ist der Schenkungswille bzw. Bereicherungswille. Ohne diesen Schenkungs- bzw. Bereicherungswillen kommt eine Schenkung bzw. freigiebige Zuwendung nicht zustande. An einem Schenkungs- und Bereicherungswillen fehlt es aber, wenn die Vermögenstransaktion nur zum Zweck der Rückabwicklung eines einvernehmlich aufgehobenen Rechtsgeschäftes erfolgte. - (§ 3 Abs. 1 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()