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SWK 20, 15. Juli 2006, Seite R 53

Gebührenbefreiung

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH zu dem inhaltsgleichen § 53 Abs. 3 WFG 1984 ist Voraussetzung für die Gebührenbefreiung ein Kausalzusammenhang zwischen der Finanzierung von geförderten Objekten und dem der Gebühr grundsätzlich unterliegenden Rechtsgeschäft. Pfandrechtseintragungen bloß zur Umschuldung sind nicht gerichtsgebührenbefreit. - (§ 42 Abs. 3 WSG 1984), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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