Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Betriebsgrundstück
• Es führt der Umstand, dass der Eigentümer eines Betriebsgrundstückes "zufällig" auch Eigentümer eines angrenzenden Privatgrundstückes ist und sich der Erwerber vor allem für den Kauf der Privatliegenschaft interessiert, nicht dazu, den Gesamtkaufpreis anders als nach dem Sachwertverhältnis aufzuteilen, weil der Besitz beider Liegenschaften offenbar die Erzielung eines insgesamt höheren Kaufpreises ermöglicht, als dies der Fall gewesen wäre, wenn der Verkäufer nur eine der beiden Liegenschaften besessen hätte. - (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()