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SWK 20, 15. Juli 2006, Seite R 52
Beteiligung: Veräußerungserlös
• Wird eine Beteiligung veräußert, so zählt als Veräußerungserlös, was der Erwerber als Gegenleistung für die Erlangung der Beteiligung aufwendet. - (§ 31 EStG 1988), (Abweisung)
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