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Zur Haftung des Wirtschaftstreuhänders bei Rechtsberatung
Beweislastumkehr bei Überschreiten der Berufsbefugnis
In einer jüngst ergangenen Entscheidung hatte der OGH die Frage der Haftung eines Wirtschaftstreuhänders für einen Schaden aus der Verfassung eines Gesellschaftsvertrages zu klären. Dabei wurde vom Höchstgericht erstmals der Schutzgesetzcharakter der einschlägigen Bestimmungen des WTBG untersucht und die gravierenden haftungsrechtlichen Folgen einer Überschreitung der Berufsbefugnis aufgezeigt. Diese Entscheidung hat über den Anlassfall hinaus weitreichende Bedeutung für den Berufsstand.
1. Entscheidung des OGH
In seiner Entscheidung vom (7 Ob 258/05z) kam der OGH zum Schluss, dass die im WTBG normierte Einschränkung der Befugnis zur Rechtsberatung auf "Rechtsangelegenheiten, soweit diese mit den für den gleichen Auftraggeber durchzuführenden wirtschaftstreuhänderischen Arbeiten unmittelbar zusammenhängen" (§ 3 Abs. 2 Z 5 WTBG), ein Schutzgesetz zugunsten der Rechtsuchenden darstellt und dessen Verletzung somit eine Beweislastumkehr nach sich zieht.
2. Sachverhalt
Die Eltern des Klägers hatten ein Gasthaus betrieben, welches nunmehr verpachtet war. Nach Beendigung eines Pachtverhältnisses interessierte sich ein neuer Pächter für das Objekt. Da dieser nicht über die notwendigen gewerberechtlichen Vorauss...