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Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
Das GZ BMF-020203/0050-VI/2006, seine Rechtsansicht zu den Haftungstatbeständen der BAO (insbesondere des Vertreters, Erwerberhaftung), den Voraussetzungen und den Kriterien für die Ermessensübung veröffentlicht. Volltext des Erlasses in der Findok unter https://findok.bmf.gv.at/findok/welcome.do.