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Nochmals: Kontrollmitteilungen nach § 109a EStG wirkungslos
Zum in SWK-Heft 19/2006, Seite T 71, veröffentlichten Beitrag von Gerhard Kohler schreibt uns SWK-Leser Michael Deffert von der Personalabteilung der Salzburger Nachrichten:
"Ich teile voll und ganz die in Ihrem Artikel vertretene Meinung, möchte hiezu aber noch folgende Ergänzung anbringen: Gemäß VO zu § 109a sind u. a. "... sonstige Leistungen, die im Rahmen eines freien Dienstvertrages erbracht werden und der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 4 ASVG unterliegen" zu melden, vorausgesetzt, es werden gewisse Wertgrenzen überschritten. Im Text der Verordnung wird bereits auf die ASVG-Versicherungspflicht Bezug genommen. In der Mitteilung selbst wird derzeit auf die Angabe bereits einbehaltener (gesetzlicher) Sozialversicherungsbeiträge verzichtet. Will ein freier Dienstnehmer die von ihm einbehaltenen SV-Beiträge geltend machen, ist daher eine weitere Bestätigung über die Höhe der einbehaltenen SV-Beiträge erforderlich."