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Bürgschaft: Betriebsausgaben?
• Liegt der Darlehenshingabe und der Übernahme von Bürgschaften eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung zu Grunde, sind Ausgaben in diesem Zusammenhang nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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