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V/V-Einkünfte: Handymasten
• Die Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung zur Aufstellung eines Handymastes führen nicht zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, sondern zu solchen aus Vermietung und Verpachtung. - (§ 28 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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