Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 31, 1. November 2006, Seite S 880

EuGH: 25-Stück-Importbeschränkung für Zigaretten aus den neuen Mitgliedsländern korrekt!

Übergangsfrist bis zum Erreichen der Mindestverbrauchsteuer auf Zigaretten

Roland Grabner

Ein nicht unbedingt erwartetes und deshalb umso erfreulicheres Urteil verkündete der Europäische Gerichtshof am in der Rechtssache C-140/05, Valesko: Ausgangsrechtsstreit war die Frage, ob die in den Beitrittsverträgen mit den neu hinzugekommenen Ländern - unter anderem Slowenien - festgelegte "Aufrechterhaltung der Mengenbeschränkung, wie sie gegenüber Drittländern gilt" bedeutet, dass die vor dem Beitritt dieser Länder festgelegte Einfuhrbeschränkung auf 25 Stück beibehalten werden kann, oder ob die für alle Drittländer geltende Einfuhrbeschränkung auf 200 Stück Zigaretten während der Übergangsfristen in Kraft ist.

1. Rechtsfrage

Es geht um die Frage, ob Österreich die neu hinzugekommenen Mitgliedstaaten während der Übergangsfrist wie alle anderen Drittländer behandeln muss oder ob Österreich seine speziellen Einfuhrbeschränkungen gegenüber

diesen - konkreten - Ländern (z. B. Slowenien), wie sie vor dem Beitritt dieser Länder gegolten haben, während der Übergangsfrist beibehalten kann.

Die Übergangsfrist endet im Übrigen, sobald diese Länder die Mindeststeuersätze für Tabakwaren nach der EU-Richtlinie erreicht haben.

Unbestritten ist, dass die Mengenbeschränkung von 25 Stück für das ...

Daten werden geladen...