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Freibetrag für investierte Gewinne und Pauschalierung
Anmerkungen zu Fuchs
In SWK-Heft 29/2006, Seite S 815, beschäftigt sich Fuchs mit der Frage, in welchem Verhältnis der Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG 1988 i. d. F. des KMU-Förderungsgesetzes 2006) zu Pauschalierungen steht. Die dabei vertretenen Ansichten überzeugen nicht.
1. Die Rechtslage
§ 10 EStG i. d. F. des KMU-Förderungsgesetzes sieht einen Freibetrag für investierte Gewinne für Steuerpflichtige vor, die den "Gewinn eines Betriebes gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln". Die Erläuterungen bringen dazu zum Ausdruck, dass dieser Freibetrag ein Instrument zur Eigenkapitalförderung der Klein- und Mittelbetriebe darstellen soll. Für Klein- und Mittelbetriebe sind zahlreiche Pauschalierungen vorgesehen. Der Gesetzeswortlaut des § 10 EStG enthält zur Frage, ob Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die eine Pauschalierung in Anspruch nehmen, ebenfalls in den Genuss des neuen Freibetrages kommen, keine Aussage. Auch den Gesetzesmaterialien ist diesbezüglich nichts zu entnehmen.
2. Die Ansicht von Fuchs
Fuchs vertritt dazu die Ansicht, der Freibetrag wäre nur bei jenen Pauschalierungen zulässig, bei denen die AfA nicht "abpauschaliert" ist. Das ist bei der Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende, der Handelsvertreterpauschalierung und der Künstler-/Schriftstellerpauschalierung der...