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Gerichtsgebühren: Bemessung
• Besteht das Klagebegehren ausschließlich in der dem Kläger im Zuge des Räumungsurteils Zug um Zug auferlegten Zahlungsverpflichtung, handelt es sich bei dem Rechtsstreit, der Anlass für die Vorschreibung der bekämpften Gerichtsgebühren bildet, im Ergebnis um eine Klage auf Feststellung eines Geldbetrages, dessen Höhe nach der ständigen hg. Judikatur für die Bestimmung der Gerichtsgebühren maßgeblich ist. - (§ 14 GGG), (Abweisung)
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