Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Werbungskosten: Schule/Studium
• Nach § 16 Abs. 1 Z 10 letzter Satz EStG 1988 in seiner für die Streitjahre 2000 und 2001 geltende Fassung stellen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemeinbildenden (höheren) Schule oder im Zusammenhang mit einem ordentlichen Universitätsstudium stehen, keine Werbungskosten dar. - (§ 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988), (Abweisung)
()