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SWK 28, 1. Oktober 2006, Seite R 73
Berufung: Unzulässigkeit
• Unzulässig ist eine Berufung, die sich gegen eine Erledigung ohne Bescheidqualität richtet, weil nur Bescheide mit Berufung anfechtbar sind. - (§ 273 BAO), (Abweisung)
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