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BAO versus NeuFöG
Formalakt als bürokratischer Stolperstein für Jungunternehmer?
Die Einführung des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) mit dem Steuerreformgesetz 2000 erfolgte zur Förderung der Neugründungen von Betrieben. Mit dem Konjunkturbelebungsgesetz 2002 sollten die Begünstigungsbestimmungen des NeuFöG auf Betriebsübertragungen ausgeweitet werden. Im Abgabenänderungsgesetz 2003 wurde mit der Einführung des § 295a BAO ein Verfahrenstitel zur Berücksichtigung rückwirkender Ereignisse geschaffen. Im Beitrag wird untersucht, inwieweit die verspätete Vorlage eines amtlichen Vordrucks zur bürokratischen Falle für Jungunternehmer werden kann.
1. Befreiungsvoraussetzungen bei Entstehung der Steuerschuld
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich. Das NeuFöG selbst lässt in seiner Gesamtheit erkennen, dass die begünstigenden Wirkungen dieses Gesetzes nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen - vgl. etwa die Vorlage eines Vordruckes als materiellrechtliches Tatbestandsmerkmal (§ 4 NeuFöG) - eintreten. Die bisherige Rechtsprechung des UFS hat dem Rechnung getragen und etwa die spätere Nachreichung des vollständig ausgefüllten Vordruckes Neufö 3 ...