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E-Bilanz ante portas
Das geplante Verfahren zur elektronischen Übermittlung des Jahresabschlusses samt Beilagen an die Finanzverwaltung
1. Rechtsgrundlagen
In § 44 EStG sind seit der Veranlagung für 2003 als "Form der Steuerklärungen" die "Beilagen" geregelt.
1.1. § 44 Abs. 1 EStG
Neben dem jeweiligen Steuererklärungsformular müssen "Bilanzierende" "anlässlich der Einreichung der Steuererklärung der Abgabenbehörde eine Abschrift der Vermögensübersicht (Jahresabschluss, Bilanz) und der Gewinn- und Verlustrechnung vorlegen."
1.2. § 44 Abs. 3 EStG
"Liegen Jahresberichte (Geschäftsberichte) oder Treuhandberichte (Wirtschaftsprüfungsberichte) vor, so müssen diese anlässlich der Einreichung der Steuererklärung der Abgabenbehörde vorgelegt werden."
Der Kreis der zur Abgabe der "Beilagen" zur Steuererklärung Verpflichteten umfasst demnach alle Bilanzierenden, also jene Abgabepflichtigen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln.
1.3. § 44 Abs. 8 EStG
Hierin ist die Verordnungsermächtigung enthalten, "die Übermittlung der in Abs. 1 und 3 genannten Unterlagen auf elektronischem Weg vorzusehen."
Die entsprechende Verordnung ist noch nicht erlassen, wird jedoch noch in diesem Jahr erwartet.
2. Das Forum E-Bilanz
Das Projekt mit dem Inhalt der Entwicklung des elektronischen Jahresabschlusses samt Beilagen wurde erstmals im September 2004 vom Bundesministerium für Finanzen als "Forum E-Bilanz" einbe...