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Rechtsgrundlose Zahlungen des Arbeitgebers als Arbeitslohn
BFH: Zusammenhang mit Dienstverhältnis entscheidend
Laut Bundesfinanzhof sind durch ein Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers auch bei fehlendem Rechtsgrund (Überbezahlung) Arbeitslohn. Der in weiterer Folge wieder zurückgezahlte Arbeitslohn ist erst im Zeitpunkt des Abflusses steuermindernd als Ausgabe zu berücksichtigen (BFH , VI R 19/03).
1. Entscheidungsgründe des Bundesfinanzhofes
1.1. Sachverhalt
Ein Stpfl. erzielte bis November 1996 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Aufgrund von Arbeitsunfähigkeit erhielt er ab November 1995 Krankenbezüge im Rahmen der Lohnfortzahlung durch seinen Arbeitgeber, eine Stadtgemeinde.
Rückwirkend bezog er weiters bereits ab Juli 1995 eine Berufsunfähigkeitsrente. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs vereinbarte der Stpfl. mit dem Arbeitgeber die Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge und zahlte sie im Jahr 1997 zurück.
Der Stpfl. beantragte die Rückzahlung in den Jahren 1995 und 1996 steuermindernd zu berücksichtigen. Das Finanzamt lehnte - unter Berücksichtigung der Rückzahlung im Jahr 1997 - die Rückzahlung für diese Jahre ab.
Das Finanzgericht sah die Zahlungen - da irrtümlich geleistet - nicht als Arbeitslohn an.
1.2. Rechtliche Beurteilung
1.2.1. Qualifikation als Arbeits...