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Zinsen für Gesellschaftsanteile
Zinsen für Gesellschaftsanteile (§ 27 EStG)
Zinsen für Darlehen, mit denen Arbeitnehmer den Erwerb von Gesellschaftsanteilen an ihrer Arbeitgeberin finanzieren, um damit die arbeitsvertragliche Voraussetzung für die Erlangung einer höher dotierten Position zu erfüllen, sind i. d. R. Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen (BFH , IX R111/00, in BB 2006, S 1607).